Panikschutz Panikschutz EN 179 & EN 1125 (Notausgangseinrichtungen)

Der Panikschutz muss dafür sorgen, dass die Tür von den Benutzern eines Gebäudes im Notfall jederzeit geöffnet werden kann. Diese Funktion wird insbesondere in den Vorschriften zum Brandschutz (Kennwerte Brandschutz) und Panikschutz berücksichtigt. Notausgangstüren befinden sich nämlich meist auf Fluchtwegen und müssen schnell und mühelos in Fluchtrichtung geöffnet werden können.

Diese Notausgangstüren kommen im Allgemeinen in Einrichtungen mit Publikumsverkehr oder im öffentlichen Raum zum Einsatz, aber auch an Arbeitsstätten. Zu unseren Kunden, die am häufigsten nach solchen Türen fragen, gehören unter anderem Großhandel, Veranstaltungsorte, Krankenhäuser, Industrie, Büros …
Je nach Einsatzort weisen Notausgangstüren auch andere Eigenschaften wie Brandschutz, Einbruchhemmung, Durchschusshemmung, Schalldämmung etc. auf.

Heinen verfügt über große Erfahrung im Bereich Panikschutz: So wird eine Vielzahl geprüfter und bewährter Betätigungselemente angeboten und kann der Panikschutz mit den anderen Türeigenschaften kombiniert werden.

Europäische Normen für Notausgänge EN 179 & EN 1125

Um eine herkömmliche Tür zur Notausgangstür aufzurüsten, sind mehrere Techniken und verschiedene Zubehörteile möglich:

  • Paniktürverschluss mit einem beliebigen Betätigungselement (Stange, Drehknauf, Klinke …). In diesem Fall wird die Panikschutzfunktion vom Hersteller des Schlosses garantiert, doch das gesamte Türelement ist nicht gemäß EN 179 und EN 1125 zertifiziert.
  • EN 179-Zertifizierung: Paniktürverschluss mit Klinke (Türgriff und Schloss müssen immer zusammen geprüft werden)
  • EN 1125-Zertifizierung: Paniktürverschluss mit Antipanikstange (Antipanikstange und Schloss müssen immer zusammen geprüft werden)

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